Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse werden die Kosten für eine Psychotherapie i.d.R. übernommen, so dass keine Kosten für Sie anfallen. In den ersten gemeinsamen Terminen (psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik) werde ich eine ausführliche Diagnostik durchführen, um zu prüfen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und eine Psychotherapie angebracht ist.

Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.

Nach einem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenversicherung werden für eine Kurzzeittherapie von 2x12 Sitzungen genehmigt, in einer Langzeittherapie sind es 60 Sitzungen. Die Entscheidung ob Kurz- oder Langzeittherapie richtet sich nach individuellen Faktoren, persönlichen Bedürfnissen und Anliegen des Patienten.

Wichtig: Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassen-Karte zum Erstgespräch, beim Kassenwechsel und auch zu jedem neuen Quartal mitzubringen.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GoP) berechnet.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Sitzungen / welche Kosten die private Krankenversicherung für Sie übernimmt und lassen Sie sich alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.

Selbstzahler

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Versicherung keine Information über die Aufnahme der Therapie.
Es gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Beamtenbeihilfe

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten ihre Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung meist in voller Höhe. Dies betrifft auch die freie Heilfürsorge, die für Polizisten, Beamte der Berufsfeuerwehren, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, in Justizvollzugsanstalten beschäftigte Beamte und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten zuständig ist.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Beihilfestelle über Ablauf und Kostenübernahme und lassen Sie sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.